Landesverband Niedersächsischer Gartenfreunde e. V.
Verfasst am 04.02.2021 um 21:00 Uhr

Corona-Informationen für Vereine, Gesetzgeber erlässt weitere Regelungen 

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben Bund und Länder Regelungen beschlossen, die auch für Vereine von Bedeutung sind.

Gesetzgeber erlässt weitere coronabedingte Regelungen zur Mitgliederversammlung

Mehr auf der Internetseite des BDG .


Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht:

Die gesetzliche Regelung ist am 28.03.2020 in Kraft getreten und wurde nun bis Ende 2021 verlängert.


Maßgebend für die Corona-Regelungen sind die Vorschriften der Länder und Kommunen. Niedersächsische Corona-Verordnung


Weitere Informationen finden Sie in der Ausgabe DER FACHBERATER Nr. 4/2020 (erscheint Mitte November) und schon jetzt auf der Homepage des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde (BDG): 

Hinweise für das Kleingartenwesen in Coronazeiten.


Corona-Hilfen:

Antragberechtigt für Überbrückungshilfen können nun auch Vereine sein. Es muss jedoch im Einzelfall geprüft werden, ob die dazu beschlossenen Vorausssetzungen zutreffen. Bundesministerium der Finanzen: "Viele der betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen sind trotz staatlicher Hilfen noch wirtschaftlich geschwächt in Folge der Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung im Frühjahr. Deshalb wird der Bund sie schnell und umfangreich unterstützen."


Unterstützung gibt es eventuell auch bei der Lotto-Sport-Stiftung.

Dokumente:

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