Landesverband Niedersächsischer Gartenfreunde e. V.
Verfasst am 09.03.2026 um 12:22 Uhr

„Ehre, wem Ehre gebührt!“

von Burkhard Balkenhol

Die Ehrenordnung

Der Landesverband Niedersächsischer Gartenfreunde e.V. (weiterhin LNG genannt) hat seit Beginn des LNG eine Ehrenordnung. Diese Ehrenordnung wurde durch Vorstandsbeschluss am 15. Dezember 2021 erweitert und der Gesamtvorstand des LNG hat diese Erweiterung am 12. März 2022 bestätigt und beschlossen.


Nachzulesen ist diese Ehrenordnung auf der Homepage des LNG unter www.gartenfreunde-niedersachsen.de/service.

Viele Bezirks-, Kreis- oder Stadtverbände (weiterhin Verbände genannt) haben sich im Laufe der Zeit eine eigene Ehrenordnung, oft angelehnt an die des LNG, gegeben. In manchen Satzungen kann man nachlesen, dass der Verein Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende ernennen oder andere Ehrungen vornehmen kann. In einigen wenigen Satzungen steht dann noch der Zusatz, dass nähere Einzelheiten durch die Ehrenordnung geregelt sind. Sollte keine solche vorhanden sein, so kann auf jeden Fall die Ehrenordnung des LNG zu Rate gezogen werden.


Was kann eine Ehrenordnung regeln.

Der Vorstand eines Vereines/Verbandes sollte sich mit der Frage befassen, was in der Ehrenordnung stehen sollte und auch wer die Entscheidungsbefugnis zu den aufgeführten Ehrungen hat. Zu unterscheiden ist grundsätzlich ob Ehrungen automatisch nach einer bestimmten Zeit zu erfolgen haben oder ob es sich um Ehrungen handelt, denen besondere Verdienste im Verein oder dem Kleingartenwesen zu Grunde liegen.


Am Beispiel der Ehrenordnung des LNG soll hier aufgezeigt werden, was mit den verschiedenen Ebenen gemeint ist:

  • über die Vergabe der Silbernen und Goldenen Nadel des LNG entscheiden die Verbandsvorstände auf schriftlichen Antrag der Kleingärtnervereine.
  • über die Ehrennadel und das Ehrengeschenk des LNG entscheidet der LNG Vorstand auf schriftlichen Antrag mit Begründung unter Angabe des Termins und des Ortes sowie der Veranstaltung durch den Verband. Hierbei gilt es zu beachten, dass der Antrag ca. zwei Monate vor dem Termin an den LNG zu richten ist, damit ein Vorstandsbeschluss herbeigeführt werden kann.


Die Ehrung mit der Silbernen bzw. Goldenen Nadel erfolgt in einem entsprechenden Rahmen auf Vereinsebene. Die Ehrungen mit der Ehrennadel sowie dem Ehrengeschenk des LNG erfolgt in einem angemessenen Rahmen auf Verbandsebene durch einen Vertreter des LNG Vorstandes.

Die Urkunden für die Ehrungen erstellt bei den Silbernen und Goldenen Nadeln der entsprechende Verband. Für die Ehrennadel und das Ehrengeschenk des LNG wird die Urkunde durch den LNG erstellt.


Aber nicht nur die oben erwähnten Ehrungen können in einer Ehrenordnung geregelt werden. Auch die Art und Weise der Gratulationen zu runden Geburtstagen, Hochzeiten oder die Geburt eines Kindes sowie besondere Ehrungen für Personen die sich sehr um das Kleingartenwesen im Verein/Verband verdient gemacht haben können hier Vereins- oder Verbandsintern geregelt werden.


Ehrungen in einem angemessenen Rahmen

Als ein angemessener Rahmen kann hier eine Mitgliederversammlung oder auch eine Vereins- oder Verbandsveranstaltung angesehen werden. Hierzu zählt auch die Veröffentlichung in der Verbandszeitung oder in der örtlichen Presse.

Ehrungen, gleich welcher Art, sollten nicht als eine Art Nebenprodukt bei einer Versammlung durchgeführt werden. Hier sollte sich die Person, die die Ehrung vornimmt, auch Zeit nehmen um die zu Ehrende Person entsprechend zu würdigen. So sollten Ehrungen zum Beispiel bei einer Mitgliederversammlung einen festen Tagesordnungspunkt bekommen und sollten nicht am Rande erwähnt werden. Wichtig hierbei ist zu beachten, dass die zu ehrenden Personen auch anwesend sind. Dies bedeutet, dass sie vorab informiert und eingeladen werden.


Ernennung von Ehrenmitgliedern oder Ehrenvorsitzenden

Hier gilt es als Erstes zu prüfen, was die Satzung bzw. die Ehrenordnung des Vereins/verbands dazu aussagt. Die Entscheidung, ob eine Person zum Ehrenmitglied bzw. Ehrenvorsitzenden ernannt wird, trifft in der Regel die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes oder eines anderen Vereinsmitgliedes. Dieser schriftliche Antrag sollte ausreichend begründet sein. Vorab sollten die Befugnisse eines Ehrenmitgliedes oder Ehrenvorsitzenden klar geregelt sein.


Die Ehrenordnung, Ballast oder sinnvolle Ergänzung zur Vereinsarbeit?

Einige Vorstände würden diese Frage mit Ballast bezeichnen, da es eine weitere „Ordnung“ neben einer Menge von anderen Gesetzen, Bau- und Gartenordnungen im Kleingartenwesen ist, die es zu beachten gilt.

Wer sich allerdings zum wiederholten Male die Frage stellen musste wann gratuliere ich wem und womit, und wann kann ich für langjährige oder verdienstvolle Vereinsmitglieder eine Ehrung beantragen und wie muss ich das machen, der wird eine in einer Ehrenordnung festgehaltene Regelung sehr zu schätzen wissen.


Dokumente: