Kleingärten sind anerkannt
Der BDG unterstreicht in dem Positionspapier: „Kleingärten sind heute anerkannter Teil der modernen Gesellschaft und haben wesentliche soziale, ökologische, wirtschaftliche und kulturelle Funktionen in Städten und Gemeinden.“ Der Schutz und die Weiterentwicklung von Kleingartenanlagen auf dem Fundament des Bundeskleingartengesetzes sei besonders wichtig. Um weiterhin gesellschaftliche Akzeptanz zu erfahren, stelle sich das Kleingartenwesen bereits heute einem Modernisierungsprozess. Es bedürfe hier allerdings einer aktiven Stadtplanung, die das Kleingartenwesen als wichtigen Bestandteil grüner Infrastruktur anerkenne und in die Gesamtentwicklung einbinde. Gefordert wird auch eine verbesserte finanzielle Förderung: „Das Kleingartenwesen muss explizit Berücksichtigung in Infrastruktur- und Förderprogrammen finden, um mit allen Aspekten des demografischen Wandels umgehen zu können. Dabei müssen alle zuständigen Akteure gemeinsam agieren: Verbände der Kleingärtner, Grünflächenämter, Stadtplanung und Politik müssen Strategien und Konzepte entwickeln und gemeinsam zur Diskussion stellen.“
BDG stellt sich den Herausforderungen
Der BDG werde sich den Herausforderungen bewusst stellen und den Entwicklungsprozess weiter intensiv begleiten und gestalten. Im Vordergrund stünde dabei, den positiven Einfluss, den Kleingärten auf sozialen Zusammenhalt, Bewahrung der Kulturtechnik Gärtnern, Klima, Biodiversität sowie auf die Lebensqualität und das Erscheinungsbild von Städten und Gemeinden haben, zu erhalten und noch weiter zu verstärken.
Daher fordert der BDG:
- Den Schutz der Kleingärten als Grüne Infrastruktur unbedingt sichern: Festhalten am Bundeskleingartengesetz in seiner bewährten Form.
- Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Kleingärten durch die Kommunen fördern: Kleingärten in den Programmen der Städtebauförderung und in weiteren zukünftigen Infrastrukturprogrammen explizit als möglichen Adressaten für Maßnahmen festschreiben.
- Im Zusammenhang mit bedarfsgerechter Weiterentwicklung auch die durch demografischen Wandel in ländlichen Räumen entstandenen Überkapazitäten als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen: Notwendige Maßnahmen durch Förderprogramme der Integrierten ländlichen Entwicklung und durch Bundesprogramme unterstützen.
- Bei zukünftig anstehenden Neuregelungen der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung ökologisch aufgewertete Kleingartenanlagen als Kompensationsflächen anerkennen. Entsprechende Forschungsvorhaben und Modellprojekte sollten durch die Bundespolitik gefördert werden.
- Die soziale Wirkung von Kleingärten schützen durch Verhindern hoher Nebenkosten; wie etwa einer großen Grundsteuerbelastung.
Der BDG begründet seine Forderungen mit der unveränderten Bedeutung der Kleingärten. Diese seien mehr als Freizeit- und Erholungsflächen in Ballungszentren und im ländlichen Raum. Menschen profitierten von wohnungsnahen Kleingärten: „Sie entfalten für ihre Umgebung eine große positive Wirkung und bieten die Möglichkeit sinnvoller Freizeitbeschäftigung in der Natur.“ Durch moderate Pachtpreise seien sie dank des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) für jedermann erschwinglich.
Städte und Gemeinden profitieren von Kleingärten. Wohnungsnahe Grün- und Erholungsflächen sorgten für eine hohe Lebensqualität in den Städten und Gemeinden: „Darum gehören Kleingartenanlagen wie öffentliche Parks, Spielplätze, Grünflächen oder Friedhöfe zur kommunalen grünen Infrastruktur.“ Dabei leisteten Kleingärten einen positiven Beitrag zum städtischen Klima, sorgten für Abkühlung, ließen Niederschläge in unversiegelte Böden versickern und bindeten Staub und Feinstaub.
Darüber hinaus erhielten und entwickelten Kleingärtner seit Jahrzehnten das Wissen um das naturnahe Gärtnern und geben es weiter: „Nachhaltiges und ökologisches Gärtnern sowie das Wissen um das multifunktionale Ökosystem Garten, Biodiversität und Insektenschutz prägen das Umweltbewusstsein der heutigen Kleingärtnergeneration. Davon profitiert die ganze Gesellschaft über den Gartenzaun hinaus.“
Der BDG betont, dass die Städte und Gemeinden vor einer enormen finanziellen Herausforderung stehen würden, gäbe es die knapp 14.000 Kleingartenanlagen deutschlandweit nicht. Denn es seien die Kleingärtnerorganisationen, die sich um diese für die Gesellschaft so wichtigen Grünflächen kümmerten: „Für rund 44.000 ha zentral gelegene und öffentlich zugängliche Grünflächen müssen die Kommunalverwaltungen oftmals keine Pflegekosten aufbringen.“
Mit Hinweis auf das Weißbuch „Grün in der Stadt“, in dem die Bundesregierung die Stärkung und städtebauliche Förderung urbaner grüner Infrastruktur vor allem in den Wohnquartieren herausstellt, fordert der BDG: „Kleingartenanlagen müssen in ihrer Entwicklung gefördert und in ihrem Bestand bewahrt werden, denn sie sind unverzichtbarer Bestandteil grüner Infrastruktur. Ihre gleichzeitige soziale Wirkung sollte nicht durch hohe Nebenkosten, etwa hohe Grundsteuerabgaben, gefährdet werden.“
Kleingartenwesen im Wandel
In dem Positionspapier macht der BDG deutlich, dass so, wie sich die Anforderungen an Städte als Arbeits-, Wohn- und Lebensmittelpunkt wandeln, auch das Kleingartenwesen immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt würde. Das erfordere zum Beispiel eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Kleingartenflächen. Der BDG stellt weiter heraus, dass es, im Gegensatz zu anderen Verbänden und Vereinen, im organisierten Kleingartenwesen in Wachstumsregionen kein Generationenproblem gäbe: die Vereine verjüngten sich, für Nachwuchs sei gesorgt. Wichtige Nachfragegruppen seien junge Familien (85%), Familien mit ausländischen Wurzeln (72 %) und Paare nach der Familienphase (42%). Dabei habe sich der Anteil an Familien in 70 % der Vereine in den letzten 5 Jahren erhöht. Kinder und Jugendliche gelten heute als besondere Zielgruppe. Viele Vereine betrachteten Modernisierung und Wandel auf der Grundlage des BKleingG als Chance für eine stabile zukünftige Entwicklung. Dafür, so fordert der BDG, müssten Modernisierungs- und Förderprogramme explizit für Kleingartenanlagen geschaffen und finanzielle Mittel bereitgestellt werden.
Kleingärten sind Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung, nicht Konkurrenz
Der BDG stellt sich in dem Positionspapier auch der Diskussion um bezahlbaren Wohnraum. Als vermeintlich attraktives Bauland rückten Kleingartenanlagen in den Fokus, nicht zuletzt wegen ihrer innerstädtischen, gut an die kommunale Infrastruktur angebundenen Lage. Dabei, so der BDG, sollten Wohnungsbau und Kleingartenanlagen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wohnungen könnten auch ohne Überbauung von Kleingartenanlagen oder anderer öffentlicher Freiflächen geschaffen werden. Politik und Stadtplanung müssten an das qualitative Potenzial und die bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Kleingartenflächen denken: „Intelligent entwickelte Kleingartenanlagen tragen zur Schaffung lebenswerter und attraktiver Wohnquartiere in Städten und Gemeinden bei.“ Kleingärten seien ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Sie funktionierten jedoch nur, wenn Bauen und Grün nicht losgelöst voneinander betrachtet würden.
Das Positionspapier steht auf der Internetseite des BDG www.kleingarten-bund.de unter Bundesverband > Positionspapiere zum Download zur Verfügung. J.R.
Foto: Homepage BDG