Zu der Frage, ob Trampoline in Kleingärten gehören, kann man sicherlich unterschiedlicher Auffassung sein. Ich bin der Meinung, dass Kindern in Kleingartenanlagen und Kleingärten viel bessere Spielräume geboten werden können. Kleingartenanlagen sind Orte zum Naturerleben. In den Kleingärten können Kinder und Jugendliche sehr kreativ sein. Sie können Erfahrungen im Umgang mit der Natur sammeln und lernen, wie gesundes Obst und Gemüse wächst und schmeckt.
Wer dennoch auf ein Trampolin nicht verzichten möchte – und der Aufbau erlaubt ist - muss an mögliche Folgen denken. Häufig bleiben die Geräte über den Winter stehen. Das Material wird spröde und die Sicherheit der Geräte nimmt ab. Eine regelmäßige und sehr intensive Wartung ist unerlässlich. Zudem sind die Trampoline in der Regel nicht versichert. Bei Stürmen kommt es immer wieder vor, dass die Geräte losreißen und Schäden, auch auf Nachbargrundstücken, verursachen. Eine Haftpflichtversicherung wird in dem Fall immer prüfen, ob die Verkehrssicherungspflicht erfüllt wurde. Das ist bei nicht ständiger Anwesenheit im Garten schwierig.
Wir können als Landesverband nur appellieren: Beachten Sie die Regelungen in Ihrem Verein. Bedenken Sie, ob Sie eine ungefährdete Benutzung garantieren und Fremdschäden ausschließen können. Und vor allem überlegen Sie bitte, ob Ihre Kinder nicht mehr Spaß im Garten haben, wenn Sie ihnen dort vielfältige kreative Spielmöglichkeiten bieten.
Joachim Roemer
Präsident des Landesverbandes Niedersächsischer Gartenfreunde e.V.