Wathlingen. - In jedem Vereinsleben gibt es Veränderungen – auch im Vorstand. Besonders für Kleingartenvereine, die im Landesverband der Gartenfreunde (LNG) organisiert sind, ist ein Rücktritt im Vorstand keine alltägliche, aber dennoch gut handhabbare Situation. Wichtig ist, dass der Verein rechtssicher und organisiert handelt.
Der Rücktritt – einfach, aber verbindlich
Ein Vorstandsmitglied kann jederzeit von seinem Amt zurücktreten. Die Erklärung sollte schriftlich erfolgen – idealerweise per Brief oder E-Mail – und an den restlichen Vorstand gerichtet sein. Ein Rücktritt ist eine persönliche Entscheidung und wird ohne Beschluss wirksam, sobald er dem Verein zugeht.
Wie geht es dann weiter?
Ob der Verein sofort handeln muss, hängt davon ab, wie viele Vorstandsmitglieder nach dem Rücktritt noch im Amt sind – und ob sie laut Satzung beschlussfähig bleiben. Ist dies der Fall, kann die Vorstandsarbeit vorerst weiterlaufen. Ist der Vorstand jedoch nicht mehr beschlussfähig, muss der Verein kurzfristig eine Mitgliederversammlung einberufen, um das freigewordene Amt neu zu besetzen. In manchen Satzungen gibt es eine Übergangsregelung, die dann die Zeit zur nächsten Wahl überbrücken kann.
Jetzt ist Organisation gefragt
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt nach den Vorgaben der Vereinssatzung – meist mit schriftlicher Einladung und unter Einhaltung einer Frist. Auf der Tagesordnung sollte ausdrücklich die Nachwahl zum Vorstand stehen. Die Wahl selbst wird wie üblich durchgeführt und protokolliert.
Im Anschluss muss der Verein die Änderungen dem zuständigen Amtsgericht melden. Dazu gehören die Rücktrittserklärung, das Wahlprotokoll und eine aktualisierte Vorstandsübersicht.
Transparenz schafft Vertrauen
Die Mitglieder des Vereins sollten über den Rücktritt und die geplante Nachwahl informiert werden – etwa durch einen Aushang im Schaukasten oder einen kurzen Beitrag im Vereinsblatt. So bleibt die Vereinsführung transparent und das Vertrauen der Mitglieder gewahrt.
Unterstützung durch den Verband
Kleingartenvereine, die dem LNG angehören, profitieren von zusätzlichen Hilfestellungen: Bezirks- und Landesverbände bieten häufig Mustersatzungen, rechtliche Hinweise und Unterstützung bei der Organisation von Neuwahlen an. Damit Sie im Ernstfall die ersten Schritte einleiten können, hat die Beraterkanzlei des LNG eine Checkliste zum richtigen Vorgehen bei dem Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes erstellt. Diese kann von Mitgliedsvereinen des Landesverbands kostenfrei per E-Mail angefordert werden: kleingaertner@kanzleiharms.de.
Fazit
Ein Rücktritt im Vorstand ist zwar eine Zäsur, aber kein Grund zur Sorge. Wer als Verein die nötigen Schritte kennt und rechtzeitig handelt, bleibt voll handlungsfähig und zeigt Professionalität.
Autor: Torsten Harms